In der langjährigen Geschichte der Homöopathie sind zahlreiche homöopathische Arzneibücher erschienen wie z.B. die von Hartmann, Caspari und Schwabe. Aus Schwabes homöopathischen Arzneibüchern ging das HAB von 1934 hervor. Dieses erschien allerdings als Privatausgabe und wurde erst durch die damalige Apothekenbetriebsordnung für Apotheken verbindlich.
Eine 1976 vom Gesetzgeber erstmals einberufene HAB-Kommission wurde beauftragt, ein neues homöopathisches Arzneibuch auf den Grundlagen moderner Analytik und moderner Herstellungsmethoden zu entwerfen. 1978 erschien die erste Teilausgabe des HAB 1, das aufgrund einer Rechtsverordnung neben dem Deutschen Arzneibuch (DAB) als Teil des Deutschen Arzneibuchs (DAB) zu betrachten war und somit für das damalige Bundesgebiet rechtsverbindlich war. Arzneimittel mussten „den für sie geltenden Regeln des Arzneibuchs entsprechen“. Dieser Hinweis findet sich in der fünften Novelle des AMG (Arzneimittelgesetzes) nicht mehr.
Somit stellt das seit 2001 als lose Blattsammlung erscheinende Homöopathische Arzneibuch lediglich eine „Sammlung anerkannter Regeln über die Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und den bei Ihrer Herstellung verwendeten Stoffen“ dar. Dies eröffnet die Möglichkeit, andere als im HAB beschriebene Analyse- und Herstellungsverfahren einzusetzen, sofern diese einen anerkannten Standard repräsentieren. Allerdings kann wohl davon ausgegangen werden, dass pharmazeutische Unternehmer, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG haben, ihre Analysen und ihre Herstellung nach HAB-Methoden ausrichten. Weichen Herstellungsmethoden vom geltenden HAB ab, müssen diese in der Kennzeichnung der homöopathischen Arzneimittel genannt werden.
Das HAB gliedert sich in einen allgemeinen Teil (Vorschriften, Methoden und Reagenzien), der auch zahlreiche Herstellungsregeln enthält, und einen speziellen Teil, der die Monographien homöopathischer, aber auch anthroposophischer und spagyrischer Arzneimittel umfasst.
Von den zahlreichen Herstellungsvorschriften werden im Folgenden nur die näher erläutert, die für die Homöopathie tatsächlich von Bedeutung sind.
Flüssige Zubereitungen (Dilutionen) Dilutionen werden mit Ethanol unterschiedlicher Konzentrationen im Verhältnis 1:10 (D-Potenzen, Dezimalpotenzen) bzw. 1:100 (C-Potenzen, Centesimal-Potenzen) gemischt und pro Potenzstufe mindestens 10-mal geschüttelt. Dies gilt uneingeschränkt allerdings nur für Potenzen ab C2 und D2. Die Herstellung der C1 kann auch auf andere Weise erfolgen, z.B. 2 + 98 oder 3 + 97 Teile oder 10 Teile Urtinktur + 90 Teile, falls die
Urtinktur der D1 entspricht. Die D1 kann in bestimmten Fällen der Urtinktur entsprechen. Der Grund dafür ist der unterschiedliche Saftgehalt bei pflanzlichen Arzneigrundstoffen, der durch Bestimmung des Trocknungsverlustes ermittelt wird.
Dilutionen können
direkt als Arzneiform appliziert werden – was Hahnemann allerdings ablehnte – oder
zur Herstellung von Globuli verwendet werden.
Da für jede Potenzstufe (im HAB „Verdünnung“ genannt) ein eigenes Behältnis verwendet werden muss, wird dieses Verfahren Mehrglasmethode genannt.
Verreibungen (Triturationen) Handverreibungen werden wie folgt hergestellt:
1 Teil Arzneigrundstoff wird mit 9 bzw. 99 Teilen Lactose in einem Porzellanmörser geeigneter Größe 1 Stunde lang verarbeitet. Die erforderliche Lactosemenge wird in 3 gleich großen Anteilen zugegeben. Insgesamt wird 6 mal 6 Minuten verrieben und dazwischen 6 mal 4 Minuten mit einem Porzellanspatel abgeschabt.
Zur Herstellung dieser 1. Potenz (im HAB als „Verdünnung“ bezeichnet) wird also mindestens 1 Stunde Arbeitszeit aufgewendet.
Zur Herstellung der 2. Verdünnungsstufe wird 1 Teil der D1 bzw. C1 mit 9 bzw. 99 Teilen Lactose entsprechend obiger Anweisung mindestens 1 Stunde lang zur D2 bzw. C2 verarbeitet.
Für die weiteren Potenzen bis D4 und C4 wird entsprechend vorgegangen. Zur Herstellung von höheren Potenzen kann abweichend von diesem Verfahren nur gemischtoder verrieben werden. Verreibungen von größeren Mengen als 1 kg müssen durch Maschinenverreibung hergestellt werden.
Triturationen können direkt als Darreichungsform eingesetzt werden, oder sie dienen zur Herstellung von:
Dilutionen, die dann flüssig weiter potenziert werden,
Q-Potenzen,
Tabletten.
Flüssige Arzneigrundsubstanzen werden nur durch Mischen verarbeitet, nicht durch Verreiben, wie es nach Hahnemanns Vorschriften korrekt wäre.
Q-Potenzen (im HAB irreführend als LM-Potenzen bezeichnet) Für die 50 000er-Potenzen sollte in Analogie zu C- und D-Potenzen der Name Q-Potenzen für Quinquagiesmillesimal-Potenzen verwendet werden, da dies sprachlich richtig ist und Verwechslungen mit einer Potenz LM (= 50 000. Potenz) aus der Centesimalreihe vermieden werden.
Übersicht der Q-Potenz-Herstellung Herstellung einer C3-Verreibung
Auflösung in Ethanol-Wassergemisch
100-mal schütteln
Imprägnieren von ca. 50 000 Globuli der Größe 470–530 Globuli/g ergibt Q1
Auflösen eines Globulus Q1
100-mal schütteln
Imprägnieren von ca. 50 000 Globuli ergibt Q2 usw.
Hier ist zu beachten, dass bei flüssigen Ausgangssubstanzen, z.B. Muriaticum acidum undPetroleum, keine echte Verreibung im Sinne Hahnemanns, sondern nur eine Mischung (s.o. Verreibung) als Vorstufe dient. Das Verdünnungsverhältnis 1:50 000 ergibt sich durch quantitatives Aufbringen von 2,5 ml Dilution auf ca. 50 000 Globuli der Größe 1. Bei Hahnemann ergab sich das Verdünnungsverhältnis durch die Kleinheit der verwendeten Globuli (ca. 1666 Globuli/g).
Globuli (Streukügelchen aus Saccharose) Das HAB sieht zehn verschiedene Größen von Globuli aus Saccharose vor: von Größe 1 (470–530 Globuli wiegen 1 g), bis Größe 10 (2 Globuli wiegen 1 g).
Standardmäßig sollen laut HAB-Vorschrift für C- und D-Potenzen Globuli der Größe 3 (110–130 Globuli wiegen 1 g), für Q-Potenzen Globuli der Größe 1 verwendet werden.
Von Hahnemann wurden allerdings meist andere Globuligrößen benutzt.
Diese Streukügelchen aus Saccharose stellen die wichtigste Arzneiform der Homöopathie dar. Die Imprägnierung erfolgt durch gleichmäßiges Befeuchten von 100 Teilen Globuli mit 1 Teil Dilution der betreffenden Potenzstufe. Anschließend werden diese schonend getrocknet.
Globuli aus festen Arzneigrundsubstanzen Die Herstellung von Globuli aus festen Arzneigrundsubstanzen erfolgt über die Zwischenschritte „flüssige Zubereitungen aus Verreibungen“
Die feste Arzneigrundsubstanz wird bis zur C4 bzw. D4 nach oben beschriebener Vorschrift verrieben, die Stufen C5, C6 bzw. D5, D6 können dann durchVerreiben oder Mischen hergestellt werden, danach erfolgt die Auflösung der C6 bzw. D6 und die Potenzierung als Dilution bis zur gewünschten Potenz, die dann auf Globuli übertragen wird.
Tabletten Tabletten werden aus Verreibungen mit Hilfe von Tablettierhilfsstoffen wie Stärke, Calciumbehenat und Natriumstearat gepresst. Hier ist zu beachten, dass bei flüssigen Ausgangsstoffen Verreibungen tatsächlich nur durch Mischen hergestellt werden und Verreibungen von festen Ausgangsstoffen ab C5 bzw. D5 durch Mischen oder Verreiben hergestellt werden können. Somit ist fraglich, ob Arzneimittel in Tablettenform im Sinne der Homöopathie korrekt potenziert sind.
Weitere Herstellungsvorschriften des HAB führen zu Arzneiformen, die in der Homöopathie weniger wichtig sind, wie beispielsweise Salben, Suppositorien und Parenteralia.
Eine 1976 vom Gesetzgeber erstmals einberufene HAB-Kommission wurde beauftragt, ein neues homöopathisches Arzneibuch auf den Grundlagen moderner Analytik und moderner Herstellungsmethoden zu entwerfen. 1978 erschien die erste Teilausgabe des HAB 1, das aufgrund einer Rechtsverordnung neben dem Deutschen Arzneibuch (DAB) als Teil des Deutschen Arzneibuchs (DAB) zu betrachten war und somit für das damalige Bundesgebiet rechtsverbindlich war. Arzneimittel mussten „den für sie geltenden Regeln des Arzneibuchs entsprechen“. Dieser Hinweis findet sich in der fünften Novelle des AMG (Arzneimittelgesetzes) nicht mehr.
Somit stellt das seit 2001 als lose Blattsammlung erscheinende Homöopathische Arzneibuch lediglich eine „Sammlung anerkannter Regeln über die Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und den bei Ihrer Herstellung verwendeten Stoffen“ dar. Dies eröffnet die Möglichkeit, andere als im HAB beschriebene Analyse- und Herstellungsverfahren einzusetzen, sofern diese einen anerkannten Standard repräsentieren. Allerdings kann wohl davon ausgegangen werden, dass pharmazeutische Unternehmer, die ihren Sitz im Geltungsbereich des AMG haben, ihre Analysen und ihre Herstellung nach HAB-Methoden ausrichten. Weichen Herstellungsmethoden vom geltenden HAB ab, müssen diese in der Kennzeichnung der homöopathischen Arzneimittel genannt werden.
Das HAB gliedert sich in einen allgemeinen Teil (Vorschriften, Methoden und Reagenzien), der auch zahlreiche Herstellungsregeln enthält, und einen speziellen Teil, der die Monographien homöopathischer, aber auch anthroposophischer und spagyrischer Arzneimittel umfasst.
Von den zahlreichen Herstellungsvorschriften werden im Folgenden nur die näher erläutert, die für die Homöopathie tatsächlich von Bedeutung sind.
Flüssige Zubereitungen (Dilutionen) Dilutionen werden mit Ethanol unterschiedlicher Konzentrationen im Verhältnis 1:10 (D-Potenzen, Dezimalpotenzen) bzw. 1:100 (C-Potenzen, Centesimal-Potenzen) gemischt und pro Potenzstufe mindestens 10-mal geschüttelt. Dies gilt uneingeschränkt allerdings nur für Potenzen ab C2 und D2. Die Herstellung der C1 kann auch auf andere Weise erfolgen, z.B. 2 + 98 oder 3 + 97 Teile oder 10 Teile Urtinktur + 90 Teile, falls die
Urtinktur der D1 entspricht. Die D1 kann in bestimmten Fällen der Urtinktur entsprechen. Der Grund dafür ist der unterschiedliche Saftgehalt bei pflanzlichen Arzneigrundstoffen, der durch Bestimmung des Trocknungsverlustes ermittelt wird.
Dilutionen können
direkt als Arzneiform appliziert werden – was Hahnemann allerdings ablehnte – oder
zur Herstellung von Globuli verwendet werden.
Da für jede Potenzstufe (im HAB „Verdünnung“ genannt) ein eigenes Behältnis verwendet werden muss, wird dieses Verfahren Mehrglasmethode genannt.
Verreibungen (Triturationen) Handverreibungen werden wie folgt hergestellt:
1 Teil Arzneigrundstoff wird mit 9 bzw. 99 Teilen Lactose in einem Porzellanmörser geeigneter Größe 1 Stunde lang verarbeitet. Die erforderliche Lactosemenge wird in 3 gleich großen Anteilen zugegeben. Insgesamt wird 6 mal 6 Minuten verrieben und dazwischen 6 mal 4 Minuten mit einem Porzellanspatel abgeschabt.
Zur Herstellung dieser 1. Potenz (im HAB als „Verdünnung“ bezeichnet) wird also mindestens 1 Stunde Arbeitszeit aufgewendet.
Zur Herstellung der 2. Verdünnungsstufe wird 1 Teil der D1 bzw. C1 mit 9 bzw. 99 Teilen Lactose entsprechend obiger Anweisung mindestens 1 Stunde lang zur D2 bzw. C2 verarbeitet.
Für die weiteren Potenzen bis D4 und C4 wird entsprechend vorgegangen. Zur Herstellung von höheren Potenzen kann abweichend von diesem Verfahren nur gemischtoder verrieben werden. Verreibungen von größeren Mengen als 1 kg müssen durch Maschinenverreibung hergestellt werden.
Triturationen können direkt als Darreichungsform eingesetzt werden, oder sie dienen zur Herstellung von:
Dilutionen, die dann flüssig weiter potenziert werden,
Q-Potenzen,
Tabletten.
Flüssige Arzneigrundsubstanzen werden nur durch Mischen verarbeitet, nicht durch Verreiben, wie es nach Hahnemanns Vorschriften korrekt wäre.
Q-Potenzen (im HAB irreführend als LM-Potenzen bezeichnet) Für die 50 000er-Potenzen sollte in Analogie zu C- und D-Potenzen der Name Q-Potenzen für Quinquagiesmillesimal-Potenzen verwendet werden, da dies sprachlich richtig ist und Verwechslungen mit einer Potenz LM (= 50 000. Potenz) aus der Centesimalreihe vermieden werden.
Übersicht der Q-Potenz-Herstellung Herstellung einer C3-Verreibung
Auflösung in Ethanol-Wassergemisch
100-mal schütteln
Imprägnieren von ca. 50 000 Globuli der Größe 470–530 Globuli/g ergibt Q1
Auflösen eines Globulus Q1
100-mal schütteln
Imprägnieren von ca. 50 000 Globuli ergibt Q2 usw.
Hier ist zu beachten, dass bei flüssigen Ausgangssubstanzen, z.B. Muriaticum acidum undPetroleum, keine echte Verreibung im Sinne Hahnemanns, sondern nur eine Mischung (s.o. Verreibung) als Vorstufe dient. Das Verdünnungsverhältnis 1:50 000 ergibt sich durch quantitatives Aufbringen von 2,5 ml Dilution auf ca. 50 000 Globuli der Größe 1. Bei Hahnemann ergab sich das Verdünnungsverhältnis durch die Kleinheit der verwendeten Globuli (ca. 1666 Globuli/g).
Globuli (Streukügelchen aus Saccharose) Das HAB sieht zehn verschiedene Größen von Globuli aus Saccharose vor: von Größe 1 (470–530 Globuli wiegen 1 g), bis Größe 10 (2 Globuli wiegen 1 g).
Standardmäßig sollen laut HAB-Vorschrift für C- und D-Potenzen Globuli der Größe 3 (110–130 Globuli wiegen 1 g), für Q-Potenzen Globuli der Größe 1 verwendet werden.
Von Hahnemann wurden allerdings meist andere Globuligrößen benutzt.
Diese Streukügelchen aus Saccharose stellen die wichtigste Arzneiform der Homöopathie dar. Die Imprägnierung erfolgt durch gleichmäßiges Befeuchten von 100 Teilen Globuli mit 1 Teil Dilution der betreffenden Potenzstufe. Anschließend werden diese schonend getrocknet.
Globuli aus festen Arzneigrundsubstanzen Die Herstellung von Globuli aus festen Arzneigrundsubstanzen erfolgt über die Zwischenschritte „flüssige Zubereitungen aus Verreibungen“
Die feste Arzneigrundsubstanz wird bis zur C4 bzw. D4 nach oben beschriebener Vorschrift verrieben, die Stufen C5, C6 bzw. D5, D6 können dann durchVerreiben oder Mischen hergestellt werden, danach erfolgt die Auflösung der C6 bzw. D6 und die Potenzierung als Dilution bis zur gewünschten Potenz, die dann auf Globuli übertragen wird.
Tabletten Tabletten werden aus Verreibungen mit Hilfe von Tablettierhilfsstoffen wie Stärke, Calciumbehenat und Natriumstearat gepresst. Hier ist zu beachten, dass bei flüssigen Ausgangsstoffen Verreibungen tatsächlich nur durch Mischen hergestellt werden und Verreibungen von festen Ausgangsstoffen ab C5 bzw. D5 durch Mischen oder Verreiben hergestellt werden können. Somit ist fraglich, ob Arzneimittel in Tablettenform im Sinne der Homöopathie korrekt potenziert sind.
Weitere Herstellungsvorschriften des HAB führen zu Arzneiformen, die in der Homöopathie weniger wichtig sind, wie beispielsweise Salben, Suppositorien und Parenteralia.