Hahnemann hat mit seinen Methoden der Arzneimittelherstellung seit Entdeckung der Homöopathie bis ins hohe Alter viel experimentiert und die Herstellungsvorschriften oft geändert. Es gibt von Hahnemann keine Pharmakopöe im eigentlichen Sinne. Seine Vorschriften zur Arzneimittelherstellung sind in seinen zahlreichen medizinischen Schriften niedergelegt – hauptsächlich in seinen Ausgaben des „Organon der Heilkunst“, in der „Reinen Arzneimittellehre“ und den „Chronischen Krankheiten“. Diese Vorschriften sind auch heute noch von großer Bedeutung, da viele wichtige Prüfungen mit Arzneimitteln durchgeführt wurden, die von ihm selbst oder anderen nach seinen Vorschriften hergestellt worden sind. Diese Arzneimittelprüfungen lieferten die Symptome für unsere Materia medica. Außerdem bilden sie die Grundlage der heutigen Pharmakopöen, auch wenn es hier leider z.T. große Abweichungen zu den Vorgaben Hahnemanns gibt.
Die wichtigsten Herstellungsverfahren zeigt Tab. 2.1. Die Vorschriften werden hier vereinfacht wiedergegeben. Hahnemann schreibt z.B. „1 Tropfen zu 99 oder 100 Tropfen“ und bei Verreibungen „1 + 100“ statt 1:100.
Tab. 2.1 Übersicht über die wichtigsten Potenzierungsverfahren nach Hahnemann
C-Potenzen nach CK und ORG V
50 000er-Potenzen (Q-Potenzen) nach ORG VI
Vorstufe bei Ausgangssubstanz:
• flüssig
• fest
Urtinktur bzw. C3-Verreibung
C3-Verreibung
Verdünnungsschritte
1:100
1:50 000
Anzahl Schüttelschläge
2 (1833) bzw. 10 (1837)
100
Herstellungsschritte
C3-Trit. oder C3-Dil.
→ C4-Dil. → C30-Dil.
→ C30-Globuli (später auch höhere Potenzen)
C3-Trit. → Auflösung
→ Q1-Vorstufe-Dil.→ Q1-Globuli
→ Q2-Vorstufe-Dil.→ Q2-Globuli
usw.
Phasen (fest/flüssig etc.)
Fest od. Flüssig
Flüssig
Flüssig
↓ Fest (Globuli)
Fest
Flüssig – fest
Flüssig – fest
Flüssig – fest
usw.
Applikationsform/Dosierung
Als Globuli trocken auf die Zunge oderals Auflösung
Immer als Auflösung in Wasser oder Weingeist-Wasser-Mischung
Hahnemann Gläschen einer Größe, die mit ca. 100 Tropfen Ethanol-Wassermischung nur zu 2/3 oder ¾ gefüllt waren. Verschüttelt wurde durch „starke Schüttelstöße mit der Hand gegen einen harten, aber elastischen Körper geführt […]. Etwa ein mit Leder eingebundenes Buch.“ Die Anzahl der Schüttelschläge oder -stöße variierte von 2 bis 100. Als Vorstufen dienten Presssäfte frischer Pflanzen, Tinkturen als ethanolische Drogenauszüge und Auflösungen von Verreibungen. Da für jede Potenzstufe ein neues Glas benutzt wurde, wird diese Methode Mehrglasmethode genannt. Eine anschließende Wiederverwendung der Gläser lehnte Hahnemann strikt ab, was nach HAB dagegen zulässig ist.
Die Potenzierung in festem Medium erfolgte durch Verreibung der Ausgangssubstanz mit Lactose (Milchzucker) in einem Porzellanmörser geeigneter Größe (die sich aus der zu verreibenden Gesamtmenge, ca. 6 g, ergab) mit Pistill; ein Porzellanspatel bzw. -löffel diente zum Abkratzen.
Herstellung von flüssigen Potenzen (Dilutionen) Mischen von Presssaft mit Ethanol im Verhältnis 1:1 ergibt die Urtinktur, diese
im Verhältnis 2 + 98 Tropfen und 10-mal verschütteln ergibt C1,
1 Tropfen C1 mit 99 Tropfen 10-mal verschüttelt ergibt C2 usw. bis C30.
Hahnemann Gläschen einer Größe, die mit ca. 100 Tropfen Ethanol-Wassermischung nur zu 2/3 oder ¾ gefüllt waren. Verschüttelt wurde durch „starke Schüttelstöße mit der Hand gegen einen harten, aber elastischen Körper geführt […]. Etwa ein mit Leder eingebundenes Buch.“ Die Anzahl der Schüttelschläge oder -stöße variierte von 2 bis 100. Als Vorstufen dienten Presssäfte frischer Pflanzen, Tinkturen als ethanolische Drogenauszüge und Auflösungen von Verreibungen. Da für jede Potenzstufe ein neues Glas benutzt wurde, wird diese Methode Mehrglasmethode genannt. Eine anschließende Wiederverwendung der Gläser lehnte Hahnemann strikt ab, was nach HAB dagegen zulässig ist.
Die Potenzierung in festem Medium erfolgte durch Verreibung der Ausgangssubstanz mit Lactose (Milchzucker) in einem Porzellanmörser geeigneter Größe (die sich aus der zu verreibenden Gesamtmenge, ca. 6 g, ergab) mit Pistill; ein Porzellanspatel bzw. -löffel diente zum Abkratzen.
Herstellung von flüssigen Potenzen (Dilutionen) Mischen von Presssaft mit Ethanol im Verhältnis 1:1 ergibt die Urtinktur, diese
im Verhältnis 2 + 98 Tropfen und 10-mal verschütteln ergibt C1,
1 Tropfen C1 mit 99 Tropfen 10-mal verschüttelt ergibt C2 usw. bis C30.
Abb. 2.1 Herstellung flüssiger Potenzen
Herstellung von Verreibungen (Triturationen) 100 Gran (ca. 6 g, 1 Gran entspricht ca. 60–62 mg) Milchzucker werden in ca. drei gleiche Teile (entsprechend ca. 2 g) geteilt (Abb. 2.2).
Abb. 2.2 Herstellung von Verreibungen
Ein Drittel wird in einer Reibschale kurz angerieben, dann werden 2 Gran, bei Flüssigkeiten 1 Tropfen, der zu verarbeitenden Ausgangssubstanz hinzugefügt, mit einem Spatel kurz gemischt und 6 Minuten verrieben, 4 Minuten mit einem Spatel abgeschabt, abermals 6 Minuten verrieben, wiederum 4 Minuten abgeschabt. Dann wird das zweite Drittel Milchzucker hinzugefügt, kurz mit dem Spatel gemischt und 6 Minuten verrieben, 4 Minuten abgeschabt, wiederum 6 Minuten verrieben und 4 Minuten abgeschabt. Schließlich wird das letzte Drittel Milchzucker hinzugefügt, 6 Minuten verrieben, 4 Minuten abgeschabt, 6 Minuten verrieben und dann 4 Minuten abgeschabt. Diese Potenzstufe erhält heutzutage die Bezeichnung C1, nach Hahnemann die Bezeichnung 1⁄100.
1 Gran der C1 wird, wie oben beschrieben, mit 100 Gran Milchzucker zur C2, bei Hahnemann als 1⁄10 000 bezeichnet, verrieben.
1 Gran der C2 wird, wie oben beschrieben, mit 100 Gran Milchzucker zur C3, bei Hahnemann als 1⁄1 000 000 bezeichnet, verrieben.
Zur Herstellung der C3-Verreibung sind also mindestens drei Stunden nötig.
Hahnemann bezeichnete eine C3 mit 1⁄1 000 000 oder nur mit I, analog wurde die C30 mit X bezeichnet.
Weitere Verarbeitung zu Dilutionen und Globuli (Abb. 2.3) 1 Gran C3-Verreibung in 50 Tropfen Wasser gelöst, mit 50 Tropfen Ethanol versetzt und 10-mal verschüttelt ergibt C4-Dilution,
Abb. 2.3 Herstellung von Globuli aus Verreibungen nach Hahnemann
1 Tropfen C4 mit 99 Tropfen Ethanol-Wassermischung 10-mal verschüttelt ergibt C5 usw. bis C30, die mit X oder 1⁄x bezeichnet wurde.
Globuli werden durch Aufbringen der C30-Dilution auf unarzneiliche Globuli (aus Rohrzucker) hergestellt, die anschließend getrocknet und in Gläser gefüllt werden. Diese Globuli werden ebenfalls mit C30 gekennzeichnet.
50 000er-Potenzen, Q-Potenzen Die 50 000er-Potenzen krönen den Abschluss von Hahnemanns langjährigen Versuchen zur Arzneimittelherstellung und stellen aus seiner Sicht das vollkommenste Verfahren dar (zur Entwicklungsgeschichte der Q-Potenzen Kap. 2.4.3). Ihre Herstellungsvorschrift findet sich im ORG VI, dessen Manuskript im Jahr 1842 fertig gestellt wurde. Der homöopathischen Ärzteschaft wurde dieses neue Potenzierverfahren allerdings erst im Jahr 1921, nach Haehls Edition der 6. Auflage, bekannt.
Abweichend von früheren Vorschriften wird von allen Ausgangssubstanzen (Frischpflanzen, trockenen, festen und flüssigen Ausgangssubstanzen) nach der oben genannten Vorschrift immer zuerst eine C3-Verreibung hergestellt.
Q1: Ein Gran C3-Verreibung wird in 500 Tropfen einer Ethanol-Wassermischung (Verhältnis 1 + 4) gelöst. 1 Tropfen dieser Lösung Q0 wird in einem Arzneiglas geeigneter Größe mit 100 Tropfen Ethanol 100-mal kräftig verschüttelt. Diese Potenzstufe ist die Q0*. Mit dieser Lösung werden Globuli (100 wiegen 1 Gran, ca. 1600 wiegen entsprechend 1 g) befeuchtet und anschließend getrocknet. Die Menge der Dilution und die Anzahl der Globuli sind so zu wählen, dass alle Globuli hinreichend benetzt werden. Diese Globuli werden mit Q1 bezeichnet.
Q2: 1 Globulus Q1 wird in 1 Tropfen Wasser gelöst und mit 100 Tropfen Ethanol 100-mal kräftig, wie oben beschrieben, geschüttelt. Mit dieser Lösung werden Globuli, die mit Q2 bezeichnet werden, wie oben beschrieben, befeuchtet und anschließend getrocknet.
Alle weiteren Potenzstufen werden auf dieselbe Weise hergestellt (Abb. 2.4). Hahnemann hat sie mit römischen Ziffern gekennzeichnet.
Hahnemanns Weg zu den Q-Potenzen Der lange Weg von der Anweisung, „mäßige Gaben“ (1796, Hufelands Journal) zu verabreichen, bis zu dieser: „die Arznei-Auflösung [wird] vor jedem Male Einnehmen […] von Neuem potenziert“ (1842, Manuskript ORG VI), war geprägt vom intensiven Bemühen Hahnemanns, seine Arzneimittelherstellung und Dosierungslehre ständig zu verbessern. Dabei waren seine Ziele:
durch angemessene Dosierung und Stärke der Arzneimittelwirkung auf das Kranke positiv einzuwirken, ohne das Gesunde negativ zu beeinflussen,
schnellere Heilung zu erreichen durch häufigere Wiederholung der Arzneigaben,
Wiederholung der Arznei zu ermöglichen, ohne dem Patienten durch die Gabenwiederholung zu schaden.
In seinen früheren Schriften – vor der 6. Auflage des „Organon“ – warnte Hahnemann strikt vor allzu häufiger Wiederholung der Arzneigaben, weil sie die Heilung erschwert oder gar verhindert.
Nach zahlreichen eigenen Versuchen und Varianten bei Arzneimittelherstellung und Dosierung (Tab. 2.2) und vermutlich durch andere Homöopathen wie Aegidiund Hering angeregt, entwickelte Hahnemann die neue Vorschrift zur Herstellung und Dosierung der 50 000er-Potenzen.
Tab. 2.2 Modifikationen Hahnemanns bei Arzneimittelherstellung und Dosierung
1796Dosierung: „mäßige Gaben”.1801Herstellung: 1 Gran des getrockneten Pflanzensaftes (z.B. Belladonnapresssaft) + 400 Tropfen Ethanol ergeben die am stärksten konzentrierte Lösung.
• 1 Trp. von dieser „starken“ Lösung + 300 Trp. ergeben die mittlere Lösung.
• 1 Trp. davon + 200 Trp. ergeben die „schwache“ Lösung. Das Mischen erfolgt durch „fleißiges Schütteln, minutenlanges Schütteln“.
• Opium wird zur Einnahme so zubereitet: 1 Trp.Opium-Tinktur + 500 Trp. Ethanol., davon 1 Trp. + 500 Trp. Ethanol, was 1/5 000 000 Gran „Mohnsaft“-Tropfen entspricht.
Dosierung:
• Opium: 2 Trp. alle 4–8 Stunden. Bei Ipecacuanhawerden 1/10–1/2 Gran der gepulverten Droge gegeben.
• Von der schwachen Belladonna-Auflösung, die 1/24 000 000 Gran getrockneten Belladonna-Saftes enthält, werden 2–40 Trp. alle 72 Stunden zur Vorbeugung gegen Scharlach verabreicht.
1805Warnung vor schneller Wiederholung der Arznei.Dosierung: die „kleinst mögliche Gabe“, z.B. von Mohnsaft 1/100 oder 1/1000 Teil.1810
Herstellung: 1 Trp. Tinktur + 1 Pfund Wasser werden durch starkes Umschütteln gemischt.
Dosierung: zweistündlich zu zwei Unzen, in einer „möglichst kleinsten Gabe“ oder in „kleinster Gabe“.
1814
Herstellung: 1 Trp. ethanolischer Extrakt der Bryonia-Wurzel wird über 12 Stufen verdünnt, jeweils drei Minuten stark geschüttelt.
Dosierung: 1 Trp. der 12. Verdünnung.
1815Dosierung:
• Bryonia: 1 Trp. als Einzelgabe, „eine der stärksten homöopathischen Gaben, einen vollen Tropfen ganzen Zaunrebenwurzelsaftes“.
• Pulsatilla: „in einer sehr verkleinten Gabe, d.i. einen halben Tropfen des Quadrillionstels eines starken Tropfens Pulsatille“.
1833
Herstellung: Potenziert wird mit zwei Schüttelschlägen bis C30.
Dosierung: 1 Globulus der C30 trocken auf die Zunge, evtl. alle sieben Tage über einen Zeitraum von 10–12 Wochen hinweg wiederholt; Gabe von Zwischenmitteln. Potenzierung bis C60, C150 und C300.
1837Herstellung: Zur Potenzierung wird 10-mal geschüttelt, statt wie zuvor nur zweimal. Warnung vor Wiederholung derselben Arznei der gleichen Potenz.Dosierung und Einnahme:
• Ein Globulus wird in 200, 300 od. 400 Trp. Ethanol mit 5–6-maligem Schütteln aufgelöst, davon werden 1, 2, 3, oder mehr Trp. mit einem Esslöffel Wasser in einer Tasse (worin kräftig umgerührt wird) verdünnt oder in einem Gläschen, das 5–6-mal geschüttelt wird.
• Diese Lösung wurde ganz oder zur Hälfte ausgetrunken. Vor jeder neuen Zubereitung wurde wieder 5–6-mal geschüttelt. Zur Wiederholung desselben Arzneimittels verordnete Hahnemann absteigende Potenzen: C30, dann C24 usw.
1839
Herstellung: Potenzierung mit 10, 20, 50 und mehr starken Schüttelschlägen bis zur C50.
Dosierung: Auflösung in vielem Wasser und Einnahme in kleinen Portionen.
1842
Q-Potenzen
Herstellung: Verreibung bis C3, Auflösung und Potenzierung im Verhältnis 1:50 000 mit 100 Schüttelschlägen
Dosierung: Auflösung von Globuli, häufig wiederholte Einnahme teelöffelweise, wobei vor jeder erneuten Einnahme geringfügig weiter potenziert wird
Die Dosierung der Q-Potenzen nach ORG VI erfolgte so (zur Herstellung Kap. 2.4.3):
Ein Globulus wird in 8, 15, 20, 30 oder 40 Esslöffel Wasser aufgelöst. Davon einen oder mehrere Teelöffel einnehmen. Vor jeder Einnahme ist 8-, 10-, 12-mal kräftig zu schütteln. Die Einnahme kann in akuten Krankheiten von mehrmals stündlich bis alle sechs Stunden, in langwierigen täglich oder jeden zweiten Tag erfolgen. Wenn die Auflösung nach ca. 7–15 Tagen
verbraucht ist, wird eine neue Auflösung mit der nächsthöheren Q-Potenz zubereitet (§ 248).
Eine weitere Möglichkeit der Zubereitung und Dosierung ist die Auflösung eines Globulus in 7–8 Esslöffel Wasser. Diese Lösung wird stark geschüttelt, dann wird davon ein Esslöffel in einem Glas mit 8–10 Esslöffel Wasser verdünnt, stark umgerührt und davon dem Kranken „die bestimmte Gabe“ eingegeben (§ 248).
Mit dieser – gemessen sowohl an den bisherigen Herstellungs- als auch Dosierungsverfahren – außergewöhnlichen, ja sensationellen Neuerung konnten folgende wichtige Verbesserungen erreicht werden:
angemessene – milde – Arzneimittelwirkung, was so genannte „Erstverschlimmerungen“ selten werden ließ,
unproblematische Wiederholbarkeit, weil jede Arzneigabe geringfügig weiter potenziert wird,
individuelle Anpassung der Dosierung an den Krankheitszustand.
Diese wesentlich verbesserte Methode wurde allerdings erst 1921, nachdem Haehl die 6. Auflage des Organon herausgegeben hatte, der homöopathischen Ärzteschaft bekannt, fand aber lange keinen Eingang in die homöopathische Praxis.
Die wichtigsten Herstellungsverfahren zeigt Tab. 2.1. Die Vorschriften werden hier vereinfacht wiedergegeben. Hahnemann schreibt z.B. „1 Tropfen zu 99 oder 100 Tropfen“ und bei Verreibungen „1 + 100“ statt 1:100.
Tab. 2.1 Übersicht über die wichtigsten Potenzierungsverfahren nach Hahnemann
C-Potenzen nach CK und ORG V
50 000er-Potenzen (Q-Potenzen) nach ORG VI
Vorstufe bei Ausgangssubstanz:
• flüssig
• fest
Urtinktur bzw. C3-Verreibung
C3-Verreibung
Verdünnungsschritte
1:100
1:50 000
Anzahl Schüttelschläge
2 (1833) bzw. 10 (1837)
100
Herstellungsschritte
C3-Trit. oder C3-Dil.
→ C4-Dil. → C30-Dil.
→ C30-Globuli (später auch höhere Potenzen)
C3-Trit. → Auflösung
→ Q1-Vorstufe-Dil.→ Q1-Globuli
→ Q2-Vorstufe-Dil.→ Q2-Globuli
usw.
Phasen (fest/flüssig etc.)
Fest od. Flüssig
Flüssig
Flüssig
↓ Fest (Globuli)
Fest
Flüssig – fest
Flüssig – fest
Flüssig – fest
usw.
Applikationsform/Dosierung
Als Globuli trocken auf die Zunge oderals Auflösung
Immer als Auflösung in Wasser oder Weingeist-Wasser-Mischung
Hahnemann Gläschen einer Größe, die mit ca. 100 Tropfen Ethanol-Wassermischung nur zu 2/3 oder ¾ gefüllt waren. Verschüttelt wurde durch „starke Schüttelstöße mit der Hand gegen einen harten, aber elastischen Körper geführt […]. Etwa ein mit Leder eingebundenes Buch.“ Die Anzahl der Schüttelschläge oder -stöße variierte von 2 bis 100. Als Vorstufen dienten Presssäfte frischer Pflanzen, Tinkturen als ethanolische Drogenauszüge und Auflösungen von Verreibungen. Da für jede Potenzstufe ein neues Glas benutzt wurde, wird diese Methode Mehrglasmethode genannt. Eine anschließende Wiederverwendung der Gläser lehnte Hahnemann strikt ab, was nach HAB dagegen zulässig ist.
Die Potenzierung in festem Medium erfolgte durch Verreibung der Ausgangssubstanz mit Lactose (Milchzucker) in einem Porzellanmörser geeigneter Größe (die sich aus der zu verreibenden Gesamtmenge, ca. 6 g, ergab) mit Pistill; ein Porzellanspatel bzw. -löffel diente zum Abkratzen.
Herstellung von flüssigen Potenzen (Dilutionen) Mischen von Presssaft mit Ethanol im Verhältnis 1:1 ergibt die Urtinktur, diese
im Verhältnis 2 + 98 Tropfen und 10-mal verschütteln ergibt C1,
1 Tropfen C1 mit 99 Tropfen 10-mal verschüttelt ergibt C2 usw. bis C30.
Hahnemann Gläschen einer Größe, die mit ca. 100 Tropfen Ethanol-Wassermischung nur zu 2/3 oder ¾ gefüllt waren. Verschüttelt wurde durch „starke Schüttelstöße mit der Hand gegen einen harten, aber elastischen Körper geführt […]. Etwa ein mit Leder eingebundenes Buch.“ Die Anzahl der Schüttelschläge oder -stöße variierte von 2 bis 100. Als Vorstufen dienten Presssäfte frischer Pflanzen, Tinkturen als ethanolische Drogenauszüge und Auflösungen von Verreibungen. Da für jede Potenzstufe ein neues Glas benutzt wurde, wird diese Methode Mehrglasmethode genannt. Eine anschließende Wiederverwendung der Gläser lehnte Hahnemann strikt ab, was nach HAB dagegen zulässig ist.
Die Potenzierung in festem Medium erfolgte durch Verreibung der Ausgangssubstanz mit Lactose (Milchzucker) in einem Porzellanmörser geeigneter Größe (die sich aus der zu verreibenden Gesamtmenge, ca. 6 g, ergab) mit Pistill; ein Porzellanspatel bzw. -löffel diente zum Abkratzen.
Herstellung von flüssigen Potenzen (Dilutionen) Mischen von Presssaft mit Ethanol im Verhältnis 1:1 ergibt die Urtinktur, diese
im Verhältnis 2 + 98 Tropfen und 10-mal verschütteln ergibt C1,
1 Tropfen C1 mit 99 Tropfen 10-mal verschüttelt ergibt C2 usw. bis C30.
Abb. 2.1 Herstellung flüssiger Potenzen
Herstellung von Verreibungen (Triturationen) 100 Gran (ca. 6 g, 1 Gran entspricht ca. 60–62 mg) Milchzucker werden in ca. drei gleiche Teile (entsprechend ca. 2 g) geteilt (Abb. 2.2).
Abb. 2.2 Herstellung von Verreibungen
Ein Drittel wird in einer Reibschale kurz angerieben, dann werden 2 Gran, bei Flüssigkeiten 1 Tropfen, der zu verarbeitenden Ausgangssubstanz hinzugefügt, mit einem Spatel kurz gemischt und 6 Minuten verrieben, 4 Minuten mit einem Spatel abgeschabt, abermals 6 Minuten verrieben, wiederum 4 Minuten abgeschabt. Dann wird das zweite Drittel Milchzucker hinzugefügt, kurz mit dem Spatel gemischt und 6 Minuten verrieben, 4 Minuten abgeschabt, wiederum 6 Minuten verrieben und 4 Minuten abgeschabt. Schließlich wird das letzte Drittel Milchzucker hinzugefügt, 6 Minuten verrieben, 4 Minuten abgeschabt, 6 Minuten verrieben und dann 4 Minuten abgeschabt. Diese Potenzstufe erhält heutzutage die Bezeichnung C1, nach Hahnemann die Bezeichnung 1⁄100.
1 Gran der C1 wird, wie oben beschrieben, mit 100 Gran Milchzucker zur C2, bei Hahnemann als 1⁄10 000 bezeichnet, verrieben.
1 Gran der C2 wird, wie oben beschrieben, mit 100 Gran Milchzucker zur C3, bei Hahnemann als 1⁄1 000 000 bezeichnet, verrieben.
Zur Herstellung der C3-Verreibung sind also mindestens drei Stunden nötig.
Hahnemann bezeichnete eine C3 mit 1⁄1 000 000 oder nur mit I, analog wurde die C30 mit X bezeichnet.
Weitere Verarbeitung zu Dilutionen und Globuli (Abb. 2.3) 1 Gran C3-Verreibung in 50 Tropfen Wasser gelöst, mit 50 Tropfen Ethanol versetzt und 10-mal verschüttelt ergibt C4-Dilution,
Abb. 2.3 Herstellung von Globuli aus Verreibungen nach Hahnemann
1 Tropfen C4 mit 99 Tropfen Ethanol-Wassermischung 10-mal verschüttelt ergibt C5 usw. bis C30, die mit X oder 1⁄x bezeichnet wurde.
Globuli werden durch Aufbringen der C30-Dilution auf unarzneiliche Globuli (aus Rohrzucker) hergestellt, die anschließend getrocknet und in Gläser gefüllt werden. Diese Globuli werden ebenfalls mit C30 gekennzeichnet.
50 000er-Potenzen, Q-Potenzen Die 50 000er-Potenzen krönen den Abschluss von Hahnemanns langjährigen Versuchen zur Arzneimittelherstellung und stellen aus seiner Sicht das vollkommenste Verfahren dar (zur Entwicklungsgeschichte der Q-Potenzen Kap. 2.4.3). Ihre Herstellungsvorschrift findet sich im ORG VI, dessen Manuskript im Jahr 1842 fertig gestellt wurde. Der homöopathischen Ärzteschaft wurde dieses neue Potenzierverfahren allerdings erst im Jahr 1921, nach Haehls Edition der 6. Auflage, bekannt.
Abweichend von früheren Vorschriften wird von allen Ausgangssubstanzen (Frischpflanzen, trockenen, festen und flüssigen Ausgangssubstanzen) nach der oben genannten Vorschrift immer zuerst eine C3-Verreibung hergestellt.
Q1: Ein Gran C3-Verreibung wird in 500 Tropfen einer Ethanol-Wassermischung (Verhältnis 1 + 4) gelöst. 1 Tropfen dieser Lösung Q0 wird in einem Arzneiglas geeigneter Größe mit 100 Tropfen Ethanol 100-mal kräftig verschüttelt. Diese Potenzstufe ist die Q0*. Mit dieser Lösung werden Globuli (100 wiegen 1 Gran, ca. 1600 wiegen entsprechend 1 g) befeuchtet und anschließend getrocknet. Die Menge der Dilution und die Anzahl der Globuli sind so zu wählen, dass alle Globuli hinreichend benetzt werden. Diese Globuli werden mit Q1 bezeichnet.
Q2: 1 Globulus Q1 wird in 1 Tropfen Wasser gelöst und mit 100 Tropfen Ethanol 100-mal kräftig, wie oben beschrieben, geschüttelt. Mit dieser Lösung werden Globuli, die mit Q2 bezeichnet werden, wie oben beschrieben, befeuchtet und anschließend getrocknet.
Alle weiteren Potenzstufen werden auf dieselbe Weise hergestellt (Abb. 2.4). Hahnemann hat sie mit römischen Ziffern gekennzeichnet.
Hahnemanns Weg zu den Q-Potenzen Der lange Weg von der Anweisung, „mäßige Gaben“ (1796, Hufelands Journal) zu verabreichen, bis zu dieser: „die Arznei-Auflösung [wird] vor jedem Male Einnehmen […] von Neuem potenziert“ (1842, Manuskript ORG VI), war geprägt vom intensiven Bemühen Hahnemanns, seine Arzneimittelherstellung und Dosierungslehre ständig zu verbessern. Dabei waren seine Ziele:
durch angemessene Dosierung und Stärke der Arzneimittelwirkung auf das Kranke positiv einzuwirken, ohne das Gesunde negativ zu beeinflussen,
schnellere Heilung zu erreichen durch häufigere Wiederholung der Arzneigaben,
Wiederholung der Arznei zu ermöglichen, ohne dem Patienten durch die Gabenwiederholung zu schaden.
In seinen früheren Schriften – vor der 6. Auflage des „Organon“ – warnte Hahnemann strikt vor allzu häufiger Wiederholung der Arzneigaben, weil sie die Heilung erschwert oder gar verhindert.
Nach zahlreichen eigenen Versuchen und Varianten bei Arzneimittelherstellung und Dosierung (Tab. 2.2) und vermutlich durch andere Homöopathen wie Aegidiund Hering angeregt, entwickelte Hahnemann die neue Vorschrift zur Herstellung und Dosierung der 50 000er-Potenzen.
Tab. 2.2 Modifikationen Hahnemanns bei Arzneimittelherstellung und Dosierung
1796Dosierung: „mäßige Gaben”.1801Herstellung: 1 Gran des getrockneten Pflanzensaftes (z.B. Belladonnapresssaft) + 400 Tropfen Ethanol ergeben die am stärksten konzentrierte Lösung.
• 1 Trp. von dieser „starken“ Lösung + 300 Trp. ergeben die mittlere Lösung.
• 1 Trp. davon + 200 Trp. ergeben die „schwache“ Lösung. Das Mischen erfolgt durch „fleißiges Schütteln, minutenlanges Schütteln“.
• Opium wird zur Einnahme so zubereitet: 1 Trp.Opium-Tinktur + 500 Trp. Ethanol., davon 1 Trp. + 500 Trp. Ethanol, was 1/5 000 000 Gran „Mohnsaft“-Tropfen entspricht.
Dosierung:
• Opium: 2 Trp. alle 4–8 Stunden. Bei Ipecacuanhawerden 1/10–1/2 Gran der gepulverten Droge gegeben.
• Von der schwachen Belladonna-Auflösung, die 1/24 000 000 Gran getrockneten Belladonna-Saftes enthält, werden 2–40 Trp. alle 72 Stunden zur Vorbeugung gegen Scharlach verabreicht.
1805Warnung vor schneller Wiederholung der Arznei.Dosierung: die „kleinst mögliche Gabe“, z.B. von Mohnsaft 1/100 oder 1/1000 Teil.1810
Herstellung: 1 Trp. Tinktur + 1 Pfund Wasser werden durch starkes Umschütteln gemischt.
Dosierung: zweistündlich zu zwei Unzen, in einer „möglichst kleinsten Gabe“ oder in „kleinster Gabe“.
1814
Herstellung: 1 Trp. ethanolischer Extrakt der Bryonia-Wurzel wird über 12 Stufen verdünnt, jeweils drei Minuten stark geschüttelt.
Dosierung: 1 Trp. der 12. Verdünnung.
1815Dosierung:
• Bryonia: 1 Trp. als Einzelgabe, „eine der stärksten homöopathischen Gaben, einen vollen Tropfen ganzen Zaunrebenwurzelsaftes“.
• Pulsatilla: „in einer sehr verkleinten Gabe, d.i. einen halben Tropfen des Quadrillionstels eines starken Tropfens Pulsatille“.
1833
Herstellung: Potenziert wird mit zwei Schüttelschlägen bis C30.
Dosierung: 1 Globulus der C30 trocken auf die Zunge, evtl. alle sieben Tage über einen Zeitraum von 10–12 Wochen hinweg wiederholt; Gabe von Zwischenmitteln. Potenzierung bis C60, C150 und C300.
1837Herstellung: Zur Potenzierung wird 10-mal geschüttelt, statt wie zuvor nur zweimal. Warnung vor Wiederholung derselben Arznei der gleichen Potenz.Dosierung und Einnahme:
• Ein Globulus wird in 200, 300 od. 400 Trp. Ethanol mit 5–6-maligem Schütteln aufgelöst, davon werden 1, 2, 3, oder mehr Trp. mit einem Esslöffel Wasser in einer Tasse (worin kräftig umgerührt wird) verdünnt oder in einem Gläschen, das 5–6-mal geschüttelt wird.
• Diese Lösung wurde ganz oder zur Hälfte ausgetrunken. Vor jeder neuen Zubereitung wurde wieder 5–6-mal geschüttelt. Zur Wiederholung desselben Arzneimittels verordnete Hahnemann absteigende Potenzen: C30, dann C24 usw.
1839
Herstellung: Potenzierung mit 10, 20, 50 und mehr starken Schüttelschlägen bis zur C50.
Dosierung: Auflösung in vielem Wasser und Einnahme in kleinen Portionen.
1842
Q-Potenzen
Herstellung: Verreibung bis C3, Auflösung und Potenzierung im Verhältnis 1:50 000 mit 100 Schüttelschlägen
Dosierung: Auflösung von Globuli, häufig wiederholte Einnahme teelöffelweise, wobei vor jeder erneuten Einnahme geringfügig weiter potenziert wird
Die Dosierung der Q-Potenzen nach ORG VI erfolgte so (zur Herstellung Kap. 2.4.3):
Ein Globulus wird in 8, 15, 20, 30 oder 40 Esslöffel Wasser aufgelöst. Davon einen oder mehrere Teelöffel einnehmen. Vor jeder Einnahme ist 8-, 10-, 12-mal kräftig zu schütteln. Die Einnahme kann in akuten Krankheiten von mehrmals stündlich bis alle sechs Stunden, in langwierigen täglich oder jeden zweiten Tag erfolgen. Wenn die Auflösung nach ca. 7–15 Tagen
verbraucht ist, wird eine neue Auflösung mit der nächsthöheren Q-Potenz zubereitet (§ 248).
Eine weitere Möglichkeit der Zubereitung und Dosierung ist die Auflösung eines Globulus in 7–8 Esslöffel Wasser. Diese Lösung wird stark geschüttelt, dann wird davon ein Esslöffel in einem Glas mit 8–10 Esslöffel Wasser verdünnt, stark umgerührt und davon dem Kranken „die bestimmte Gabe“ eingegeben (§ 248).
Mit dieser – gemessen sowohl an den bisherigen Herstellungs- als auch Dosierungsverfahren – außergewöhnlichen, ja sensationellen Neuerung konnten folgende wichtige Verbesserungen erreicht werden:
angemessene – milde – Arzneimittelwirkung, was so genannte „Erstverschlimmerungen“ selten werden ließ,
unproblematische Wiederholbarkeit, weil jede Arzneigabe geringfügig weiter potenziert wird,
individuelle Anpassung der Dosierung an den Krankheitszustand.
Diese wesentlich verbesserte Methode wurde allerdings erst 1921, nachdem Haehl die 6. Auflage des Organon herausgegeben hatte, der homöopathischen Ärzteschaft bekannt, fand aber lange keinen Eingang in die homöopathische Praxis.