Die doch ziemlich komplexen Abläufe und Hintergründe einer Arzneimittelprüfung können hier nicht in vollem Umfang und mit allen Einzelheiten erläutert werden. Wegen der Bedeutung der Arzneimittelprüfung für die Homöopathie sollen die wichtigsten Prinzipien in kompakter Form dargelegt werden.
Geschichte Versuche mit Arzneimitteln an Gesunden wurden in der Medizingeschichte schon vor Hahnemann durchgeführt (A. von Haller, A. von Störck). Dabei standen aber andere Fragestellungen und Zielsetzungen im Vordergrund. Hahnemanns vermutlich aus Neugier erfolgter Selbstversuch mit Chinarinde war noch unsystematisch mit der Fragestellung durchgeführt, welche Symptome Chinarinde bei ihm als Gesunden erzeugen könne. Das Ergebnis führte ihn letztlich zur Entdeckung des Ähnlichkeitsgesetzes. Nach zahlreichen Erfahrungen mit weiteren Arzneimittelprüfungen konnte im Laufe der Zeit eine Systematik zu deren Durchführung festgelegt werden.
Zielsetzung Die Arzneimittelprüfung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur praktischen Ausführung der Homöopathie, denn sie führt zur Materia medica homoeopathica. Der homöopathische Arzt bekommt damit ein Instrumentarium, das ihm homöopathisches Heilen ermöglicht. Die bei der AMP am Gesunden erzeugten Symptome ermöglichen ein Vorauswissen, welche Krankheitssymptome das betreffende Arzneimittel bei der Anwendung am Kranken später heilen kann. Möglichst viele, so exakt wie möglich beschriebene Symptome von möglichst vielen Arzneimitteln sollten entdeckt werden. Hering riet eindringlich zur Durchführung von AMPen: die „unablässige Vermehrung des Arzneischatzes ist […] unsere stete Aufgabe. Und jeder kann hierzu beitragen, jeder muß es thun.“ Zur Erforschung der reinen Arzneiwirkung muss an Gesunden geprüft werden.
Voraussetzungen des zu prüfenden Arzneimittels Genaue Kenntnis des Arzneimittels in Bezug auf Identität, Reinheit und „Vollkräftigkeit“ (Organon, § 122). Zu wünschen wären noch: Kenntnis der topographischen Herkunft. Hering machte den sehr guten Vorschlag, von jeder geprüften Arznei ein Rückstellmuster aufzubewahren. Leider sind bei einigen Arzneimitteln oben genannte Voraussetzungen nur unzureichend oder gar nicht erfüllt, z.B. Murex, Tarentula und einige Nosoden.
Voraussetzungen der Prüfer Diese müssen gesund, glaubwürdig und gewissenhaft sein. Erforderlich ist auch, dass diese über „den nötigen Verstand“ und genügend Sprachgewandtheit verfügen, um ihre Symptome möglichst exakt beschreiben zu können. Sie müssen sich während der AMP an eine gesunde Lebensführung halten: Verzicht auf alle stark wirkenden Genussmittel und Gewürze, auf Anstrengungen des Geistes und Körpers, auf alle Ausschweifungen und „störenden Leidenschaften“ (Organon, §126).
Vorgehensweise Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Prüfung mit Arzneien „in ihrem rohen Zustande“ weniger gut verwertbare Symptome hervorbringt als mit potenzierten Arzneimitteln. Deshalb empfahl Hahnemann ab der 5. Auflage des Organon (ORG V) die 30. Potenz zur AMP. Laut § 128 der 6. Auflage des Organon (ORG VI) wird die „30ste[n] Potenz“ vorgeschrieben. Da ab ORG VI aber nur Q-Potenzen erwähnt werden, bedeutete dies, die Q30 zur AMP zu verwenden. Da die meisten AMPen aber mit C30 ausgeführt worden sind, stellt sich die Frage, ob Hahnemann tatsächlich die Q30 meinte oder nur vergessen hat, das Manuskript diesbezüglich exakter zu formulieren. In der Zeit nach Hahnemann wurden – vorwiegend in Nordamerika – auch zahlreiche Prüfungen mit Hochpotenzen durchgeführt.
Geprüft werden soll sowohl an männlichen als auch an weiblichen Prüfern, deren individuelle Symptome vor der Prüfung sorgfältig zu erheben sind (entsprechend einer Anamnese).
Dosierung: 4–6 Globuli in Wasser auflösen und mehrere Tage lang jeweils einmal nüchtern einnehmen. Bei zu schwacher Wirkung kann man täglich die Dosis steigern. Wichtig ist, dass sich die Prüfer allen erdenklichen, evtl. einflussnehmenden Modalitäten aussetzen (Temperatur, Ruhe, Bewegung, Nahrungsmittel, Sprechen, Husten, Niesen usw.), um so das Charakteristische der Symptome herauszufinden.
Die hervorgerufenen Symptome sollen sofort an Ort und Stelle notiert werden.
Mezger schlug zusätzlich eine Vor- und Nachbeobachtungszeit unter Placebokontrolle vor. Er führte AMPen mit tieferen Potenzen, mit D5–D12 (die er als mittlere Potenzen bezeichnete), selten mit D15 durch. Symptome, die während einer interkurrenten, akuten Krankheit auftreten, sind (abweichend von Hahnemann) seiner Ansicht nach nicht zu verwerten.
Auswertung Die Erfahrung zeigte,
dass nicht bei allen Prüfern dieselben Symptome erzeugt werden,
dass gleiche oder ähnliche Symptome bei verschiedenen Prüfern zu unterschiedlichen Zeiten erzeugt werden,
dass die Ansprechbarkeit (Erregbarkeit) der Prüfer auf die Arznei[reize] sehr unterschiedlich ist,
dass die denkbar verschiedenen Elemente: schwacher
Prüfer/schwach wirkendes Arzneimittel – kräftiger Prüfer/stark wirksames Arzneimittel – in allen möglichen Kombinationen unterschiedliche Ergebnisse erzielen,
dass alle Arzneimittel spezifische Symptome erzeugen können,
dass erst an vielen Prüfern durchgeführte AMPen eine möglichst vollständige Symptomenreihe liefern können,
dass alle bei der AMP aufgetretenen Symptome, auch wenn es sich um wieder aufgetretene, aus der Vergangenheit bereits bekannte Symptome der Prüfer handelt, der Symptomenreihe des Arzneimittels zuzuordnen sind.
Die Summe aller aufgetretenen Prüfsymptome bildet die reine „wahre Materia Medica […] „Von einer solchen Arzneimittellehre sei alles Vermuthete, bloß Behauptete, oder gar Erdichtete gänzlich ausgeschlossen“. (Organon, § 144)
Obwohl bei dem einzelnen Prüfer im Verlauf der Arzneimittelprüfung nicht alle Symptome eines Arzneimittels erzeugt werden, hat nach Hahnemanns Ansicht prinzipiell jedes Arzneimittel umgekehrt die Tendenz, alle die ihm eigentümlichen Symptome, selbst die bei Gesunden selten hervorgerufenen Symptome, bei jedem kranken Mensch zu heilen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dieser an einem Krankheitszustand mit ähnlichen Beschwerden leidet, was dann homöopathische Heilung bewirkt. Hahnemann traf bei der Auswertung der Prüfergebnisse genaue Unterscheidungen zwischen Primärwirkungen einerseits und Gegen- bzw. Nachwirkungen anderseits. Die letzteren interpretierte er als Heilwirkung des Organismus. Widersprüchliche Symptome, die bei verschiedenen Prüfern zu Beginn der Prüfung (als Primärwirkung) auftraten, bezeichnete er als Wechselwirkungen der Arznei. Nur als Erstwirkung entstandene Symptome sollten der „reinen“ Arzneiwirkung zugeschrieben werden, Symptome aus der Nachwirkung sollten eliminiert werden.
Hering, der ähnlich wie Hahnemann selbst über 100 Arzneimittel geprüft hat, war ein entschiedener Gegner dieser Interpretationen und urteilte so, indem er ihm eine „ängstliche Sorgfalt, Erst- und Nachwirkungen zu scheiden“ unterstellte. Es gebe „keine so genannte brauchbare Erstwirkung und unbrauchbare Nachwirkung“ und betrachtete beide als Arzneimittelwirkungen.
Hering machte die Beobachtung, dass die bei Tiefpotenzprüfungen als Nachwirkung beobachteten Symptome bei Hochpotenzprüfungen als Erstwirkung auftreten. Symptome, die sowohl in der Erst- als auch in der Nachwirkung auftreten, sind für die betreffende Arznei als besonders wichtig anzusehen. Die Symptome, die als Wechselwirkung auftreten, hielt er für weniger wichtig. Eine weitere Beobachtung war die, dass spät auftretende und lang anhaltende Symptome ebenfalls äußerst wichtig sind und bei Verwendung im Krankheitsfall zu tiefgreifenden Heilungen führen, was von Bönninghausen bestätigt wurde.
Heutige Arzneimittelprüfungen Zum einen ist fraglich, ob diese überhaupt notwendig und sinnvoll sind, bevor die zahlreichen Arzneimittelprüfungen, die sich unentdeckt in ca. 750 weltweit erschienenen homöopathischen Zeitschriften finden, systematisch ausgewertet sind.
Zum andern ist fraglich, ob Arzneimittelprüfungen in dieser Qualität, wie sie in der Hochzeit der Homöopathie durchgeführt worden sind, heutzutage überhaupt noch möglich sind. Mezger bemerkte schon in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts, dass AMPen in der modernen Zeit erschwert und die Verhältnisse für deren Durchführung schlechter geworden sind.
Als Gründe könnten genannt werden: modernes Leben, Stress, Umweltreize etc., außerdem die mangelnde Bereitschaft und Fähigkeit heutiger Menschen, sich vorurteilsfrei auf die Beobachtung ihrer Phänomene einzulassen. Aus verschiedenen Gründen werden der Wert und die Zuverlässigkeit zeitgenössischer Arzneimittelprüfungen kontrovers diskutiert.
Geschichte Versuche mit Arzneimitteln an Gesunden wurden in der Medizingeschichte schon vor Hahnemann durchgeführt (A. von Haller, A. von Störck). Dabei standen aber andere Fragestellungen und Zielsetzungen im Vordergrund. Hahnemanns vermutlich aus Neugier erfolgter Selbstversuch mit Chinarinde war noch unsystematisch mit der Fragestellung durchgeführt, welche Symptome Chinarinde bei ihm als Gesunden erzeugen könne. Das Ergebnis führte ihn letztlich zur Entdeckung des Ähnlichkeitsgesetzes. Nach zahlreichen Erfahrungen mit weiteren Arzneimittelprüfungen konnte im Laufe der Zeit eine Systematik zu deren Durchführung festgelegt werden.
Zielsetzung Die Arzneimittelprüfung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur praktischen Ausführung der Homöopathie, denn sie führt zur Materia medica homoeopathica. Der homöopathische Arzt bekommt damit ein Instrumentarium, das ihm homöopathisches Heilen ermöglicht. Die bei der AMP am Gesunden erzeugten Symptome ermöglichen ein Vorauswissen, welche Krankheitssymptome das betreffende Arzneimittel bei der Anwendung am Kranken später heilen kann. Möglichst viele, so exakt wie möglich beschriebene Symptome von möglichst vielen Arzneimitteln sollten entdeckt werden. Hering riet eindringlich zur Durchführung von AMPen: die „unablässige Vermehrung des Arzneischatzes ist […] unsere stete Aufgabe. Und jeder kann hierzu beitragen, jeder muß es thun.“ Zur Erforschung der reinen Arzneiwirkung muss an Gesunden geprüft werden.
Voraussetzungen des zu prüfenden Arzneimittels Genaue Kenntnis des Arzneimittels in Bezug auf Identität, Reinheit und „Vollkräftigkeit“ (Organon, § 122). Zu wünschen wären noch: Kenntnis der topographischen Herkunft. Hering machte den sehr guten Vorschlag, von jeder geprüften Arznei ein Rückstellmuster aufzubewahren. Leider sind bei einigen Arzneimitteln oben genannte Voraussetzungen nur unzureichend oder gar nicht erfüllt, z.B. Murex, Tarentula und einige Nosoden.
Voraussetzungen der Prüfer Diese müssen gesund, glaubwürdig und gewissenhaft sein. Erforderlich ist auch, dass diese über „den nötigen Verstand“ und genügend Sprachgewandtheit verfügen, um ihre Symptome möglichst exakt beschreiben zu können. Sie müssen sich während der AMP an eine gesunde Lebensführung halten: Verzicht auf alle stark wirkenden Genussmittel und Gewürze, auf Anstrengungen des Geistes und Körpers, auf alle Ausschweifungen und „störenden Leidenschaften“ (Organon, §126).
Vorgehensweise Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Prüfung mit Arzneien „in ihrem rohen Zustande“ weniger gut verwertbare Symptome hervorbringt als mit potenzierten Arzneimitteln. Deshalb empfahl Hahnemann ab der 5. Auflage des Organon (ORG V) die 30. Potenz zur AMP. Laut § 128 der 6. Auflage des Organon (ORG VI) wird die „30ste[n] Potenz“ vorgeschrieben. Da ab ORG VI aber nur Q-Potenzen erwähnt werden, bedeutete dies, die Q30 zur AMP zu verwenden. Da die meisten AMPen aber mit C30 ausgeführt worden sind, stellt sich die Frage, ob Hahnemann tatsächlich die Q30 meinte oder nur vergessen hat, das Manuskript diesbezüglich exakter zu formulieren. In der Zeit nach Hahnemann wurden – vorwiegend in Nordamerika – auch zahlreiche Prüfungen mit Hochpotenzen durchgeführt.
Geprüft werden soll sowohl an männlichen als auch an weiblichen Prüfern, deren individuelle Symptome vor der Prüfung sorgfältig zu erheben sind (entsprechend einer Anamnese).
Dosierung: 4–6 Globuli in Wasser auflösen und mehrere Tage lang jeweils einmal nüchtern einnehmen. Bei zu schwacher Wirkung kann man täglich die Dosis steigern. Wichtig ist, dass sich die Prüfer allen erdenklichen, evtl. einflussnehmenden Modalitäten aussetzen (Temperatur, Ruhe, Bewegung, Nahrungsmittel, Sprechen, Husten, Niesen usw.), um so das Charakteristische der Symptome herauszufinden.
Die hervorgerufenen Symptome sollen sofort an Ort und Stelle notiert werden.
Mezger schlug zusätzlich eine Vor- und Nachbeobachtungszeit unter Placebokontrolle vor. Er führte AMPen mit tieferen Potenzen, mit D5–D12 (die er als mittlere Potenzen bezeichnete), selten mit D15 durch. Symptome, die während einer interkurrenten, akuten Krankheit auftreten, sind (abweichend von Hahnemann) seiner Ansicht nach nicht zu verwerten.
Auswertung Die Erfahrung zeigte,
dass nicht bei allen Prüfern dieselben Symptome erzeugt werden,
dass gleiche oder ähnliche Symptome bei verschiedenen Prüfern zu unterschiedlichen Zeiten erzeugt werden,
dass die Ansprechbarkeit (Erregbarkeit) der Prüfer auf die Arznei[reize] sehr unterschiedlich ist,
dass die denkbar verschiedenen Elemente: schwacher
Prüfer/schwach wirkendes Arzneimittel – kräftiger Prüfer/stark wirksames Arzneimittel – in allen möglichen Kombinationen unterschiedliche Ergebnisse erzielen,
dass alle Arzneimittel spezifische Symptome erzeugen können,
dass erst an vielen Prüfern durchgeführte AMPen eine möglichst vollständige Symptomenreihe liefern können,
dass alle bei der AMP aufgetretenen Symptome, auch wenn es sich um wieder aufgetretene, aus der Vergangenheit bereits bekannte Symptome der Prüfer handelt, der Symptomenreihe des Arzneimittels zuzuordnen sind.
Die Summe aller aufgetretenen Prüfsymptome bildet die reine „wahre Materia Medica […] „Von einer solchen Arzneimittellehre sei alles Vermuthete, bloß Behauptete, oder gar Erdichtete gänzlich ausgeschlossen“. (Organon, § 144)
Obwohl bei dem einzelnen Prüfer im Verlauf der Arzneimittelprüfung nicht alle Symptome eines Arzneimittels erzeugt werden, hat nach Hahnemanns Ansicht prinzipiell jedes Arzneimittel umgekehrt die Tendenz, alle die ihm eigentümlichen Symptome, selbst die bei Gesunden selten hervorgerufenen Symptome, bei jedem kranken Mensch zu heilen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dieser an einem Krankheitszustand mit ähnlichen Beschwerden leidet, was dann homöopathische Heilung bewirkt. Hahnemann traf bei der Auswertung der Prüfergebnisse genaue Unterscheidungen zwischen Primärwirkungen einerseits und Gegen- bzw. Nachwirkungen anderseits. Die letzteren interpretierte er als Heilwirkung des Organismus. Widersprüchliche Symptome, die bei verschiedenen Prüfern zu Beginn der Prüfung (als Primärwirkung) auftraten, bezeichnete er als Wechselwirkungen der Arznei. Nur als Erstwirkung entstandene Symptome sollten der „reinen“ Arzneiwirkung zugeschrieben werden, Symptome aus der Nachwirkung sollten eliminiert werden.
Hering, der ähnlich wie Hahnemann selbst über 100 Arzneimittel geprüft hat, war ein entschiedener Gegner dieser Interpretationen und urteilte so, indem er ihm eine „ängstliche Sorgfalt, Erst- und Nachwirkungen zu scheiden“ unterstellte. Es gebe „keine so genannte brauchbare Erstwirkung und unbrauchbare Nachwirkung“ und betrachtete beide als Arzneimittelwirkungen.
Hering machte die Beobachtung, dass die bei Tiefpotenzprüfungen als Nachwirkung beobachteten Symptome bei Hochpotenzprüfungen als Erstwirkung auftreten. Symptome, die sowohl in der Erst- als auch in der Nachwirkung auftreten, sind für die betreffende Arznei als besonders wichtig anzusehen. Die Symptome, die als Wechselwirkung auftreten, hielt er für weniger wichtig. Eine weitere Beobachtung war die, dass spät auftretende und lang anhaltende Symptome ebenfalls äußerst wichtig sind und bei Verwendung im Krankheitsfall zu tiefgreifenden Heilungen führen, was von Bönninghausen bestätigt wurde.
Heutige Arzneimittelprüfungen Zum einen ist fraglich, ob diese überhaupt notwendig und sinnvoll sind, bevor die zahlreichen Arzneimittelprüfungen, die sich unentdeckt in ca. 750 weltweit erschienenen homöopathischen Zeitschriften finden, systematisch ausgewertet sind.
Zum andern ist fraglich, ob Arzneimittelprüfungen in dieser Qualität, wie sie in der Hochzeit der Homöopathie durchgeführt worden sind, heutzutage überhaupt noch möglich sind. Mezger bemerkte schon in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts, dass AMPen in der modernen Zeit erschwert und die Verhältnisse für deren Durchführung schlechter geworden sind.
Als Gründe könnten genannt werden: modernes Leben, Stress, Umweltreize etc., außerdem die mangelnde Bereitschaft und Fähigkeit heutiger Menschen, sich vorurteilsfrei auf die Beobachtung ihrer Phänomene einzulassen. Aus verschiedenen Gründen werden der Wert und die Zuverlässigkeit zeitgenössischer Arzneimittelprüfungen kontrovers diskutiert.